Absatz einsGegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben:
- Ziffer einswer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet;
- Ziffer 2der zuständige Bundesminister in Rechtssachen in einer Angelegenheit der Artikel 11,, 12, 14 Absatz 2 und 3 und 14a Absatz 3 und 4.