Absatz eins,Für die pädagogische und schuladministrative Leitung der Privatschule ist ein Leiter zu bestellen,
- Litera ader die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- Litera bder die Eignung zum Lehrer in sittlicher und gesundheitlicher Hinsicht aufweist,
- Litera cder die Lehrbefähigung für die betreffende oder eine verwandte Schulart oder eine sonstige geeignete Befähigung nachweist,
- Litera dder in der deutschen Sprache Sprachkenntnisse nach zumindest dem Referenzniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER nachweisen kann und
- Litera ein dessen Person keine Umstände vorliegen, die nachteilige Auswirkungen auf das österreichische Schulwesen erwarten lassen.