Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 – 2020 (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2017,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
12.06.2017
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 – 2020
StF: BGBl. I Nr. 76/2017 (NR: GP XXV RV 1158 AB 1623 S. 179. BR: AB 9795 S. 868.)
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 19, Absatz eins, erster Satz mit 12. Juni 2017 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, – im Folgenden Vertragspartner genannt – kommen überein, gemäß Artikel 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
20.02.2025
20009905
NOR40193799