Absatz einsZur Durchführung und Leitung der Wahl ist eine für alle Wahlkörper zuständige Wahlkommission am Sitz der Ärztekammer zu bestellen. Die Wahlkommission besteht aus
- Ziffer einseiner/einem Vorsitzenden (Wahlkommissärin/Wahlkommissär) und
- Ziffer 2je zwei Personen aus jedem Wahlkörper als weitere Mitglieder.