Absatz eins,Der Militärische Dienst umfaßt als Militärpersonen
- Ziffer einsdie Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BO 1,M BO 2 und M BUO sowie
- Ziffer 2die Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZO 1,M ZO 2, M ZO 3, M ZUO und M ZCh.