Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2016,
Vertrag – Tschechische R
Paragraph 0
09.12.2016
21.01.2016
89/03 Gesundheit
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
StF: BGBl. III Nr. 213/2016 (NR: GP XXV RV 1000 AB 1086 S. 123. BR: AB 9571 S. 853.)
Deutsch, Tschechisch
Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Rahmenabkommens wurden am 21. Juni bzw. 7. November 2016 (eingelangt am 9. November 2016) vorgenommen; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, mit 9. Dezember 2016 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich
und
die Tschechische Republik,
nachstehend als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
im Bewusstsein der zunehmenden Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und der Forderung nach einer ständigen Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung,
von dem Wunsch geleitet, die Grundlagen für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zu schaffen und den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet zu erleichtern,
entschlossen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene zu erleichtern und zu fördern,
im Bestreben, die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union zu vereinfachen,
sind wie folgt übereingekommen:
17.09.2025
20009709
NOR40188061