Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,
Paragraph 5
01.01.2017
Für entsandte Arbeitnehmer gelten unbeschadet des anzuwendenden Rechts zwingend die Höchstarbeits- und die Mindestruhezeiten einschließlich der kollektivvertraglich festgelegten Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen, die am Arbeitsort für vergleichbare Arbeitnehmer von vergleichbaren Arbeitgebern gelten.