Absatz einsDie Bundestheater-Holding GmbH hat die Funktion einer strategischen Management-Holding für die Tochtergesellschaften. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsdie Ausübung der Gesellschafterrechte an den Tochtergesellschaften; in diesem Zusammenhang obliegt ihr die Beschlussfassung über folgende Gegenstände:
- Litera aPrüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und der Einhaltung der Public Corporate Governance Bestimmungen des Bundes sowie die Entscheidung über die Bedeckung der Abgänge und Verwendung der Überschüsse;
- Litera bEntlastung der Geschäftsführer und Aufsichtsräte;
- Litera cEinforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen;
- Litera dRückzahlung von Nachschüssen;
- Litera eEntscheidung über die Erteilung der Prokura und Handelsvollmachten;
- Litera fGeltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 6, GmbHG;
- Litera gErstattung eines Vorschlages zur Aufteilung der Mittel gemäß Paragraph 7, Absatz 2 und 3 an den Bundeskanzler;
- Litera hAbschluss von Verträgen, durch welche die Gesellschaft vorhandene oder herzustellende, dauernd zu ihrem Geschäftsbetrieb bestimmte Anlagen oder unbewegliche Gegenstände für eine ein Fünftel des Stammkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll, sowie die Abänderung solcher Verträge zu Lasten der Gesellschaft, sofern es sich nicht um den Erwerb von Liegenschaften im Wege der Zwangsversteigerung handelt;
- Litera iAbschluss von Leistungs- und Zielvereinbarungen für den Bundestheaterkonzern für jeweils drei Jahre (Dreijahrespläne) mit dem Bundeskanzler;
- Litera jGenehmigung der Unternehmenskonzepte gemäß Paragraph 6, Absatz eins ;,
- Litera kGenehmigung der Ein- und Mehrjahresplanungen der Tochtergesellschaften (Unternehmensbudgets und Personalpläne) bis 30. Juni jeden Jahres mit Geltung für das folgende Geschäftsjahr;
- Litera lRegelungen zur Prüfung und Überwachung der Tochtergesellschaften.
- Ziffer 2Erlassung von Konzernrichtlinien für die Bundestheater-Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie Richtlinien über das Zusammenwirken der Tochtergesellschaften und Festlegung von Prüfrechten und begleitender Kontrolle gegenüber den Tochtergesellschaften;
- Ziffer 3Errichtung und Weiterentwicklung eines konzerneinheitlichen Buchhaltungs- und Rechnungswesens, Beteiligungs- und Finanzcontrollings, Personalverrechnungswesen, internen Kontrollsystems (IKS), Innenrevision und IT-Systems;
- Ziffer 4Abschluss von Leistungs- und Zielvereinbarungen für jeweils drei Jahre (Dreijahrespläne) mit den Tochtergesellschaften;
- Ziffer 5Festlegung der Leistungen, die aus konzernstrategischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Theaterservice GmbH für den Konzern zu erbringen sind;
- Ziffer 6Instandhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen an den im Fruchtgenuss der Gesellschaften gemäß Paragraph 3, stehenden Liegenschaften und Gebäuden;
- Ziffer 7entgeltliche Überlassung der im Fruchtgenuss der Bundestheater-Holding GmbH stehenden Liegenschaften und Gebäude gemäß Ziffer 6, an die Bühnengesellschaften zur Nutzung, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist.