Kurztitel

Medizinproduktekaufmann/-frau-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2021,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Außerkrafttretensdatum

30.04.2021

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,



Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

 
 

1.

Der Lehrbetrieb

 

1.1

Kenntnis über den Lehrbetrieb

 

1.1.1

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

 

1.1.2

Kenntnis der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse

 

1.2

Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

 

1.2.1

Funktionsgerechtes Verwenden der betrieblichen Einrichtungen und Geräte des Verkaufes

 

1.2.2

Kenntnis der Gesundheits-, Unfall- und Umweltgefahren sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften

 

1.2.3

Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

 

1.3

Ausbildung im dualen System

 

1.3.1

Kenntnis der Lehrvertragspartner und der Verpflichtungen aus dem Lehrvertrag (Paragraph 9 und Paragraph 10, BAG)

 

1.3.2

Grundkenntnisse der Inhalte der aushangpflichtigen Gesetze

 

1.3.3

Kenntnis des Inhalts und der Ziele der Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

 

1.4

Organisation und Warenwirtschaft

 

1.4.1

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

 

1.4.2

Kenntnis der betrieblichen technischen Hilfsmittel und Durchführung einfacher im Betrieb vorhandener EDV-Anwendungen

 

1.4.3

Kenntnis der wichtigsten betrieblichen Arbeitsabläufe insbesondere der sicherheitsrelevanten Verpflichtungen aus dem MPG (Medizinproduktegesetz)

Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe, der betrieblichen Waren-bewegung und der sich daraus ergebenden Belege

 

1.4.4

Kenntnis der meldepflichtigen Vorgänge und der daraus abzuleitenden Maßnahmen wie zB Meldung an die zuständige Behörde (Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen – BASG)

Mitwirken beim Abarbeiten von meldepflichtigen Vorgängen wie zB Meldung an die zuständige Behörde BASG in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Beauftragten

 

1.4.5

Grundkenntnisse der Qualitätsmanagementsysteme im Bereich der Medizin-produkte

Kenntnis der Qualitätsmanagementsysteme im Bereich der Medizinprodukte (zB Medizinprodukte-Vigilanz, Chargenverwaltung, Artikelrückverfolgung)

 

1.4.6

Mitwirken bei der Artikelrückverfolgung im Anlassfall

Durchführen der Artikelrückverfolgung im Anlassfall

 

1.4.7

Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und ihrer Auswirkungen auf die Rentabilität und die Preisgestaltung

 

1.4.8

Grundkenntnisse einer rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung

Erfassen der betrieblichen Warenbewegung

 

1.4.9

Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen

 

2.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

 

2.1

Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

 

2.2

Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

 

2.3

Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

 

2.4

Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

 

2.5

Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

 

2.6

Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

 

3.

Warenbeschaffung und Lagerung

 

3.1

Einkaufsplanung

 

3.1.1

Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfes unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel

Ermitteln des Bedarfes unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel

 

3.1.2

Kenntnis über Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden/innen

 

3.1.3

Kenntnis der Bezugsquellen und Einkaufsmöglichkeiten

 

3.1.4

Kenntnis über das Konformitätsbewertungsverfahren für die Zulassung von Medizinprodukten im EU-Raum (zB CE-Zeichen, benannte Stellen, Konformitätserklärung usw.)

Mitwirken bei der Eignungsprüfung neuer Lieferanten/innen und/oder Produkte

 

3.1.5

Kenntnis der für den Betrieb relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges

 

3.1.6

Kenntnis der üblichen Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

3.2

Einkaufsabwicklung

 

3.2.1

Kenntnis der Internationalen Handelsklauseln (International Commercial Terms – Incoterms) und deren Bedeutung für den Einkauf

 

3.2.2

Durchführen von Bestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität

 

3.2.3

Überwachen der Liefertermine und Ergreifen von Maßnahmen bei Lieferverzug

 

3.3

Warenan- und -übernahme

 

3.3.1

Kontrollieren der Wareneingänge (zB auf Ablaufdatum, Verkehrsfähigkeit, CE-Zeichen usw.)

Bearbeiten der Lieferpapiere

 

3.3.2

Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen (zB Sperrlager, Quarantänelager, Retournierung, Entsorgung) unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten

 

3.4

Warentransport

 

3.4.1

Kenntnis der besonderen Vorschriften für den Transport bestimmter Medizinprodukte wie Gefahrguttransporte, TRC-Transporte usw.

 

3.4.2

Organisieren von Transporten (auch für besondere Medizinproduktgruppen wie Gefahrgüter usw.)

 

3.5

Warenlagerung

 

3.5.1

Grundkenntnisse über wesentliche Lagerungsvorschriften für Waren

 

3.5.2

Kenntnis der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager

 

3.5.3

Produktgerechtes Lagern unter Beachtung von Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

 

3.5.4

Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeiten bei der Inventur

 

3.5.5

Kenntnis der branchenspezifischen, betriebsspezifischen und produktspezifischen Lagerungsvorschriften insbesondere unter Beachtung der Hygiene

 

3.5.6

Kenntnis des Lagerorganisation (zB first-in – first-out) und des Warenflusses im Betrieb

 

3.5.7

Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen (auch im Hinblick auf Hygiene) des Lagerbestandes

 

3.5.8

Kenntnis und Mitwirken bei der umweltgerechten Abfallbehandlung (Vermeidung, Trennung, Verwertung und Entsorgung)

 

4.

Verkauf

 

4.1

Verkaufsvorbereitung

 

4.1.1

Durchführen von Vorarbeiten für den Verkauf

 

4.1.2

Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführen der Preisauszeichnung

 

4.1.3

Feststellen des Bestandes und Bestandsübersicht

 

4.1.4

Fachgerechtes Warenplatzieren

 

4.1.5

Kenntnis über und Mitwirkung bei der fachgerechten gesetzes- und betriebsgerechten Abfallentsorgung

 

4.2

Warensortiment

 

4.2.1

Allgemeine Warenkunde (fachliche Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit)

 

4.2.2

Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbe- und -kennzeichnungen (European Article Number [EAN] – Codes, Kennzeichnungssymbole usw.) und Fachausdrücke

 

4.2.3

Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Umweltschutz

 

4.2.4

Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Aufbau, Funktion, Bedienung und des Betriebes von Medizinprodukten (wie zB sterilen Produkten, technischen Hilfen für behinderte Menschen, Orthopädietechnik und wiederverwendbaren Instrumenten, zahnärztlichen Produkten, Produkten zum Einmalgebrauch, ophtalmischen und optischen Produkten, aktiven implantierbaren Produkten, Anästhesie- und Beatmungsgeräten, elektromedizinischen und -mechanischen Produkten, Krankenhausinventar, nichtaktiven implantierbaren Produkten, Röntgen und anderen bildgebenden Geräten)

 

4.2.5

Kenntnis der Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Medizinprodukten

 

4.2.6

Umgehen mit sterilen Produkten

 

4.2.7

Kenntnis der branchenspezifischen rechtlichen Bestimmungen wie Medizinproduktegesetz (MPG), Klassifizierung von Medizinprodukten, Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBV) usw.

 

4.2.8

Branchenspezifische Grundkenntnisse weiterer rechtlicher Vorschriften wie Arzneimittelgesetz, Krankenanstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Ärztegesetz, Sozialversicherungsgesetz usw.

Branchenspezifische Grundkenntnisse weiterer rechtlicher Vorschriften wie Elektrotechnikgesetz, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung, Maß- und Eichgesetz, Gehobene Medizinisch-Technische Dienste Gesetz, Preisgesetz, ÖVE-Normen usw.

 

4.2.9

Grundkenntnisse der branchenspezifischen Chemie und Physik

 

4.2.10

Kenntnis der interdisziplinären Zusammenarbeit in Gesundheits- und sozialen Diensten

 

4.3

Verkaufsförderung und Werbung

 

4.3.1

Gestalten einer verkaufsgerechten Warenpräsentation

 

4.3.2

Ausführen einfacher Dekorationsarbeiten, wie zB Innendekorationen

 

4.3.3

Kenntnis der Bedeutung des betrieblichen Erscheinungsbildes

 

4.3.4

Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration unter Beachtung der relevanten Vorschriften im MPG

 

4.3.5

Mitwirken beim Organisieren und Durchführen von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen

 

4.4

Kundenberatung und Warenverkauf

 

4.4.1

Kenntnis des kundengerechten Verhaltens und der kundengerechten Kommunikation

 

4.4.2

Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten und seinem Kundenverhalten

 

4.4.3

Kenntnis des Ablaufes und der Gestaltung des Verkaufsgespräches

 

4.4.4

Führen von Verkaufsgesprächen, Bedarf und Wünsche der Kunden/innen ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der Kunden/innen berücksichtigen

 

4.4.5

Informieren, Beraten, Betreuen (zB Maßnehmen, Anpassen von Medizinprodukten) und gegebenenfalls Einschulen der Kunden/Kundinnen bezüglich Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterschieden (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind)

 

4.4.6

Kenntnis der notwendigen Dokumentation der Kundeneinschulung und Produktübergabe für bestimmte Produkte gemäß MPG und MPBV

 

4.4.7

Mitwirken bei der Dokumentation der Kundeneinschulung und der Produktübergabe

Dokumentieren der Kundeneinschulung und Produktübergabe

 

4.4.8

Kenntnis der vorgeschriebenen Intervalle der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung (STK) und messtechnischen Kontrollen (MTK) gemäß MPBV

 

4.4.9

Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln und Serviceleistungen, fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren

 

4.4.10

Kenntnis des Wiederaufbereitens (Austauschen schadhaft gewordener Bestandteile, Nachfüllen von Behältern, Anbringen von Zubehör und regelmäßiges Warten, Reinigen, Recyceln) von Medizinprodukten (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind)

 

4.4.11

Mitwirken beim Wiederaufbereiten von Medizinprodukten (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind)

Wiederaufbereiten von Medizinprodukten (soweit diese Tätigkeiten keinem anderem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind)

 

4.4.12

Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen

 

4.4.13

Grundkenntnisse des Bewegungsapparates sowie über dessen Pathologie, des Herz-Kreislaufsystems, des Urogenitalsystems, der Atmung und des Verdauungssystems

 

4.4.14

Kenntnis der wichtigsten branchenrelevanten medizinischen Fachausdrücke

 

4.4.15

Beraten und Hinweisen über die Wichtigkeit von Hygienemaßnahmen bei der Anwendung von Medizinprodukten

 

4.4.16

Kenntnis und Umsetzen des Datenschutzes, der Schweige- und Verschwiegenheitspflicht

 

4.5

Verkaufsabrechnung

 

4.5.1

Kenntnis des betriebsspezifischen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten/innen, Kunden/innen, Behörden, Geld- und Kreditinstituten

 

4.5.2

Abwickeln von Verkaufsvorgängen mit dem im Betrieb verwendeten Kassa- oder Warenwirtschaftssystem mittels barer und unbarer Zahlung sowie der damit verbundenen betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen

 

4.5.3

Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben

 

4.5.4

Ausfertigen von Rechnungen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer

 

4.5.5

Ausfertigen von im Betrieb verwendeten Belegen einschließlich Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer

 

4.5.6

Erstellen von Kassenberichten

 

4.5.7

Kenntnis des Abrechnungsvorganges von Heilbehelfen

 

4.5.8

Ermitteln des Verkaufspreises

  1. Absatz 2Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, zu entsprechen.

Schlagworte

Warenübernahme, Warenkennzeichnung, Betriebsform, Gesundheitsgefahr, Unfallgefahr, Schutzvorschrift, Alltagsgespräch, Lieferbedingung, Warenannahme, Anästhesiegerät, Qualitätsunterschied, Ergänzungsartikel, Schweigepflicht, Geldinstitut, Kassawirtschaftssystem, Mitarbeiterin, Kunde, Kundin, Kollege, Kollegin, Lieferant, Lieferantin

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20009175

Dokumentnummer

NOR40170698