Kurztitel

Ärztegesetz 1998

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Text

Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin

Paragraph 9,

  1. Absatz einsbis (7) Anmerkung, Treten mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft.)
  2. Absatz 8Die in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin stehenden Ärzte sind vom Leiter der Ausbildungsstätte bis längstens 15. Jänner und 15. Juli eines jeden Jahres schriftlich im Wege der Landesärztekammer der Österreichischen Ärztekammer unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums jeweils zum Stichtag 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres bekannt zu geben.
  3. Absatz 9Anmerkung, Tritt mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft.)