Parkraumüberwachung in Wien (Bund – Wien)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2013,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
01.03.2013
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Parkraumüberwachung in Wien
StF: BGBl. II Nr. 66/2013
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 12 Absatz eins, mit 1. März 2013 in Kraft.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im Folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Diese Vereinbarung dient der Regelung der Aufgabenwahrnehmung der Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und die Kurzparkzonen und der Schaffung organisatorischer Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf diesem Gebiet.
e-rk3
17.01.2025
20008293
NOR40148560