Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,
BG
Paragraph 55
01.01.2014
VwGG
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Wurde der Revisionswerber hinsichtlich einzelner oder aller Revisionspunkte (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4,) klaglos gestellt (Paragraph 33,), ist die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz (Paragraph 47,) so zu beurteilen, wie im Fall des Paragraph 47, Absatz 2, Ziffer eins, Für jene Fälle, in denen die Klaglosstellung hinsichtlich aller Revisionspunkte (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4,) innerhalb der gemäß Paragraph 30 a, Absatz 4, oder Paragraph 36, Absatz eins, gesetzten Frist erfolgte, ist jedoch der Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes in der Verordnung gemäß Paragraph 49, Absatz eins, um ein Viertel niedriger festzusetzen als der allein auf Grund dieser Bestimmung für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes festzustellende Pauschalbetrag.
21.04.2021
10000795
NOR40148091