Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946 aus 1811, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2013,
BG
Paragraph 207
01.02.2013
25.04.2017
ABGB
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Wird ein minderjähriges Kind im Inland gefunden und sind dessen Eltern unbekannt, so ist kraft Gesetzes der Jugendwohlfahrtsträger mit der Obsorge betraut. Dies gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung und der Vertretung auch, wenn ein Kind im Inland geboren wird und in diesem Bereich kein Elternteil mit der Obsorge betraut ist.
ÜR: Artikel römisch sechs, Paragraph 7,, Bundesgesetzblatt Nr. 162 aus 1989,
02.05.2017
10001622
NOR40146821