Absatz einsDer Führerschein enthält:
- Ziffer einsauf Seite 1 mit der aus der Anlage 1 ersichtlichen Nummerierung
- Litera aFamilienname des Führerscheinbesitzers,
- Litera bVorname(n) des Führerscheinbesitzers,
- Litera cGeburtsdatum und –ort des Führerscheinbesitzers,
- Litera dAusstellungsdatum des Führerscheines,
- Litera edas Ablaufdatum des Führerscheines,
- Litera fdie Ausstellungsbehörde,
- Litera gdie Führerscheinnummer,
- Litera hein Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss,
- Litera idie Unterschrift des Führerscheinbesitzers,
- Litera jdie Klassen, die der Führerscheinbesitzer zu lenken berechtigt ist;
- Ziffer 2auf Seite 2 mit der aus Anlage 1 ersichtlichen Nummerierung
- Litera adie Fahrzeugklassen oder –unterklassen, die der Führerscheinbesitzer zu lenken berechtigt ist, wobei die Klasse F in einer anderen Schrifttype zu drucken ist,
- Litera bdas Datum der erstmaligen Erteilung der jeweiligen Klasse,
- Litera cdas Datum, an dem die jeweilige Lenkberechtigungsklasse ungültig wird, bei unbefristeter Gültigkeit einen Querstrich,
- Litera dgegebenenfalls Zusatzangaben oder Einschränkungen mittels der in Absatz 3, genannten Zahlencodes; Zahlencodes, die für alle Klassen gelten, können auch unter der für Klasse F bestimmten Reihe gedruckt werden.
- Litera eein Feld, in das bei der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat der Aufnahmemitgliedstaat Angaben aufnehmen kann, die für die Verwaltung des Führerscheines erforderlich sind;
- Ziffer 3auf Seite 1 die Aufschrift „Modell der Europäischen Gemeinschaften“ und die Aufschrift „Führerschein“ in allen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft in rosafarbenem Druck als Hintergrund des Führerscheines. Im Übrigen muss ausreichend Raum für die eventuelle Einführung eines Microprozessors frei bleiben.