Absatz eins,Der Ablauf der mündlichen Verhandlung ist durch den Schriftführer, erforderlichenfalls nach den Angaben des Verhandlungsleiters, festzuhalten. Die Niederschrift hat zu enthalten
- Litera adie Bezeichnung der Finanzstrafbehörde, den Namen des Verhandlungsleiters, im Verfahren vor einem Spruchsenat die Namen der Mitglieder des Spruchsenates und des Amtsbeauftragten; den Namen des Schriftführers;
- Litera bVor- und Zunamen, Tag und Ort der Geburt, Staatsbürgerschaft, Familienstand, Beschäftigung und Wohnort des Beschuldigten und, soweit solche am Strafverfahren beteiligt sind, auch Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort der Nebenbeteiligten;
- Litera cdie Namen der als Verteidiger und Bevollmächtigte auftretenden Personen;
- Litera ddie deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat;
- Litera edie Rechtfertigung oder das Geständnis des Beschuldigten;
- Litera fdie wesentlichen Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die sonstigen Beweisaufnahmen;
- Litera gwenn das Erkenntnis nach Schluß der mündlichen Verhandlung verkündet worden ist, dessen Inhalt und die wesentlichen Gründe, sonst den Vorbehalt der schriftlichen Ausfertigung.