Absatz eins,Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. Ihm sind die Landespolizeidirektionen, ihnen wiederum die Bezirksverwaltungsbehörden als Sicherheitsbehörden nachgeordnet.
Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2012,
Artikel 78 a
01.09.2012