Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Katar)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2012,

Typ

Vertrag – Katar

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

07.03.2012

Unterzeichnungsdatum

30.12.2010

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

StF: BGBl. III Nr. 52/2012 (NR: GP XXIV RV 1201 AB 1329 S. 114. BR: AB 8562 S. 799.)

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2011 bzw. 6. Februar 2012 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 7. März 2012 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Staates Katar, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

DBA

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2025

Gesetzesnummer

20007728

Dokumentnummer

NOR40137114