Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Katar)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2012,
Vertrag – Katar
Paragraph 0
07.03.2012
30.12.2010
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 52/2012 (NR: GP XXIV RV 1201 AB 1329 S. 114. BR: AB 8562 S. 799.)
Arabisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2011 bzw. 6. Februar 2012 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 7. März 2012 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Staates Katar, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
DBA
21.05.2025
20007728
NOR40137114