Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2012,
Vertrag - Bosnien-Herzegowina
Paragraph 0
21.02.2012
22.02.2011
49/06 Schubverkehr
zum Inkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2024,
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
StF: BGBl. III Nr. 50/2012
BGBl. III Nr. 63/2024
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;
mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,
haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:
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1 Siehe Amtsblatt L 334 vom 19.12.2007, S. 66.
10.05.2024
20007717
NOR40136723