Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2012,
Vertrag - Agentur der EU für Grundrechte
Paragraph 0
01.03.2012
19/20 Amtssitzabkommen
Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“
StF: BGBl. III Nr. 37/2012
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.
Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.
07.04.2026
20007694
NOR40136515