Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2011,
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
Paragraph 0
01.01.2012
16.12.2010
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Bosnien und Herzegowina plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 168/2011 (NR: GP XXIV RV 1064 AB 1118 S. 100. BR: AB 8481 S. 795.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Oktober 2011 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Anhang = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
DBA
21.05.2025
20007535
NOR40133069