Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung gemäß Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, MOG 2007 begeht, wer
- Ziffer einsfalsche Angaben über die in die Sondermaßnahme gelangte Ware macht,
- Ziffer 2Interventionsware entgegen Paragraph 7, verwendet oder
- Ziffer 3in anderer Weise dieser Verordnung zuwider handelt.