Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 39

Inkrafttretensdatum

31.12.2010

Außerkrafttretensdatum

11.02.2015

Text

Einreihung in das Entlohnungsschema römisch eins L

Paragraph 39,

  1. Absatz eins,Die Vertragslehrer sind, sofern im Paragraph 42 b, nicht anderes bestimmt ist, in das Entlohnungsschema römisch eins L einzureihen.
  2. Absatz 2,Im Dienstvertrag ist die Anzahl der Werteinheiten (Stunden)
    1. Ziffer eins
      der gesicherten Verwendung und
    2. Ziffer 2
      der nicht gesicherten Verwendung
    getrennt festzulegen.
  3. Absatz 3,Bei Vertragslehrern mit einer Gesamtverwendungsdauer als Lehrkraft an einer im Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, angeführten Einrichtung im Ausmaß von weniger als fünf Jahren können die Stunden der nicht gesicherten Verwendung vom Dienstgeber ohne Zustimmung des Dienstnehmers in Wegfall gebracht werden, wobei sich das Monatsentgelt entsprechend ändert.