Absatz einsBei der Gewinnermittlung gelten auch folgende Aufwendungen als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988:
- Ziffer einsBei unter Paragraph 7, Absatz 3, fallenden Steuerpflichtigen die von ihnen zu tragenden Aufwendungen, soweit sie mit Einlagen und Beiträgen (Paragraph 8, Absatz eins,) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
- Ziffer 2Bei Kreditinstituten die Zuführung zur Haftrücklage nach Paragraph 14,
- Ziffer 3Bei Versicherungsunternehmen die Zuführungen zu versicherungstechnischen Rückstellungen und Rücklagen sowie die Gewährung von Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen) nach den Paragraphen 15 bis 17.
- Ziffer 4Die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des Paragraph 10, Dies gilt nicht in folgenden Fällen:
- StrichaufzählungDie Kapitalanteile gehören nicht zu einem Betriebsvermögen.
- StrichaufzählungDie Kapitalanteile sind unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden.
- StrichaufzählungBei Kapitalerhöhungen oder Zuschüssen, die in Zusammenhang mit einem Erwerb von Kapitalanteilen im Sinne des vorherigen Teilstrichs stehen.