Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2010,
Vertrag - Europ. Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage
Paragraph 0
01.09.2010
29.10.2009
99/09 Meteorologie
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage
StF: BGBl. III Nr. 92/2010
Deutsch
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 idgF, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. März bzw. 7. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 2, Absatz 2, mit 1. September 2010 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und
das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage,
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
IN ABÄNDERUNG der sich aus Artikel 15 Absatz 2 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage1 ergebenden Rechtslage im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2010,.
08.04.2026
20006920
NOR40121803