Wissensbilanz-Verordnung 2010
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,
Anlage eins,
08.07.2010
03.09.2012
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,
[Anzahl] | Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember |
Personal | alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Personal-kategorie | - Wissenschaftliches/künstlerisches Personal
- Allgemeines Personal
|
Zähl-kategorie | - Köpfe - Vollzeitäquivalente |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erteilung | bescheidmäßiger Ausspruch durch das Rektorat gemäß Paragraph 103, UG |
Lehrbefugnis (Habilitation) | Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches/künstlerisches Fach, das in den Wirkungsbereich der Universität fällt |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Berufung an die Universität | Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß Paragraphen 98 und 99 UG |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Herkunftsuniversität/ vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber | - eigene Universität - andere national - Deutschland - übrige EU - Drittstaaten |
Berufungsart | - Berufung gemäß Paragraph 98, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz eins, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz 3, UG |
[Stichtag, Zeitraum] | Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres |
Frauenquoten | Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 40%-Frauenquote in Kollegialorganen |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Monitoring-Kategorie | - Universitätsrat - Vorsitzende oder Vorsitzender - Mitglieder - Rektorat - Rektorin oder Rektor - Vizerektorinnen und Vizerektoren - Senat - Vorsitzende oder Vorsitzender - Mitglieder - Habilitationskommissionen - Berufungskommissionen - Curricularkommissionen - sonstige Kollegialorgane |
[Zeitraum] | Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/Gender pay gap | Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn-/Gehalts-zahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeitäquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“ |
ausgewählte Verwendungen | sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Gender pay gap die Ausprägung „n.a.“ anzuführen |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Personalkategorie | - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (Paragraph 98, UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz eins, UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz 3, UG) - Universitätsdozentin oder Universitätsdozent - Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) - Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV) |
Zählkategorie | - Kopfzahlen - Gender pay gap |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal | Angehörige der Universität gemäß Paragraph 94, Absatz eins, Ziffer 4, UG |
Auslandsaufenthalt | ein mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer | - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Gastlandkategorie | - EU - Drittstaaten |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
Personen mit Aufenthalt (incoming) | sämtliche Personen, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einer ausländischen Einrichtung stehen und zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste einen mindestens 5-tägigen Aufenthalt an der Universität absolvieren (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer | - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Herkunftsland der Einrichtung | - EU - Drittstaaten |
Anzahl | Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
Kooperationsver- träge | schriftliche Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen, die die geregelte Zusammenarbeit im Bereich Lehre, F&E/Entwicklung und Erschließung der Künste der Universität mit anderen Institutionen zum Inhalt hat, ausgenommen vertragliche Kooperationen im Drittmittelbereich |
Herkunftsland der Kooperationspartner | - national - EU - Drittstaaten |
Partnerinstitutionen/Unternehmen | - Universitäten und Hochschulen - Kunsteinrichtungen - außeruniversitäre F&E-Einrichtungen - Unternehmen - Schulen - nichtwissenschaftliche Medien (Zeitungen, Zeitschriften) - sonstige |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Erlöse | geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität |
F&E-Projekte | Forschungsarbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste | Arbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Auftrag-/ Fördergeber-Organisation | - EU - andere internationale Organisationen - Bund (Ministerien) - Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) - Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) - FWF - FFG - ÖAW - Jubiläumsfonds der ÖNB - sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) - Unternehmen - Private (Stiftungen, Vereine etc.) - sonstige |
Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation | - national - EU - Drittstaaten |
[Zeitraum] | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Zeitvolumen | Zeitaufwand für abgehaltene Lehrveranstaltungen, gewichtet nach Lehr-Typologie auf Basis Semesterstunden, dargestellt in Vollzeitäquivalenten |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Bereich Lehre | Der Zeitaufwand für Lehre ist anhand folgender Typologie zu ermitteln: Forschungsgeleiteter wissenschaftlicher Unterricht (venia Lehre): 1 Semesterstunde = 37,5 Stunden Erschließungsgeleiteter künstlerischer Unterricht (ZKF, venia Lehre): 1 Semesterstunde = 28,75 Stunden Sonstige wissenschaftliche und künstlerische Lehre (auch Praktika): 1 Semesterstunde = 22,5 Stunden |
Vollzeitäquivalent | Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche (Umrechnungsfaktor) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Anzahl | Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
eingerichtete Studien | Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien) |
Studienart | - Diplomstudien - Bachelorstudien - Masterstudien - PhD-Doktoratsstudien - andere Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) - angebotene Unterrichtsfächer im Lehramtsstudium - angebotene Instrumente im Instrumentalstudium und im Studium der Instrumental(Gesangs-)pädagogik - Universitätslehrgänge für Graduierte - andere Universitätslehrgänge |
Studienform | - Präsenz-Studien - blended-learning-Studien - Fernstudien - fremdsprachige Studien |
Programmbeteili- gung | - internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree-Programme - nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung) |
[Zeitraum] | 3 Studienjahre (jeweils 1. Oktober - 30. September) |
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern | Wert, der gemäß Paragraph 9, Absatz 3 und 4 UniStEV 2004 ermittelt wurde; zu berücksichtigen sind ausschließlich Abschlüsse von Bachelor-, Master- und Diplomstudien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Studienart | - Diplomstudien mit Abschnittsgliederung - Bachelorstudien - Masterstudien - Diplomstudien ohne Abschnittsgliederung |
Studienabschnitt | - 1. Studienabschnitt/gesamtes Studium - weitere Studienabschnitte (restliches Studium) |
Anzahl | Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Bewerberin, Bewerber | jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt |
Besondere Zu-lassungsbedingung | - Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 5, UG); - Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 5, UG); - qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien (Paragraph 64, Absatz 4,, 5 und 6 UG); - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 124 b, Absatz eins und 6 UG |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Prüfungsergebnis | - bestanden/erfüllt - nicht bestanden/nicht erfüllt |
Anzahl | Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 |
Studierende | sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Studierendenkate- gorie | - ordentliche Studierende - außerordentliche Studierende |
Personenmenge | - im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) - bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN) |
[Zeitraum] | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Prüfungsaktive Studierende | Prüfungsaktiv ist eine Studierende oder ein Studierender, wenn sie oder er Studienerfolge im Umfang von insgesamt mindestens 16 ECTS-Punkten (8 Semesterstunden) erzielt oder einen Studienabschnitt, ausgenommen den letzten, vollendet hat |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Anzahl | Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 |
belegte ordentliche Studien | Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing) | ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Gastland | - EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitätsprogramme | - CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming) | ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitätsprogramme | - CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
[Zeitraum] | Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Erfolgsquote | Anzahl der Abschlüsse eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, gemessen an den Studierenden a) von Bachelor- und Diplomstudien im dritten Semester und b) von Masterstudien im ersten Semester jenes Studienjahres, das sich anhand der Studiendauer im Einzelfall (Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004) als Vergleichsstudienjahr ergibt. Der Vergleich hat sich auf 12 dem Abschlussjahr vorausgehende Studienjahre zu erstrecken. |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
[Stichtag] | Stichtag 31. Dezember |
Personal | Sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
[Zuordnung des Personals nach] Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten | Zuordnung der Ergebnisse der Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) auf die Wissenschafts-/Kunstzweige gemäß Anlage 2 – unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird |
Personalkategorie | - Professorinnen und Professoren - drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
[Anzahl, Stichtag] | Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember |
Doktoratsstudie- rende mit Beschäftigungsver- hältnis zur Universität | Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zur Universität zum 31. Dezember |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Personalkategorie (Verwendung) | - drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige Verwendung |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses | - Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Abschlüsse in der Toleranzstudiendauer | Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004 zu ermitteln. |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit | - Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses | - Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart | - Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums | abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Gastland des Aus-landsaufenthaltes | - EU - Drittstaaten |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung |
Wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen | unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (darunter auch nicht-textliche wie z. B. Filme) |
Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Typus von Publikationen | - Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern - erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken - sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen - künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger - Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern - Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke - Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Vortrag oder Präsentation | Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter |
wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung | Kongresse, Konferenzen, Tagungen etc. |
Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Veranstaltungs-Typus | - Veranstaltungen für überwiegend inländischen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis - Veranstaltungen für überwiegend internationalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis |
Vortrags-/Präsenta- tions-Typus | - Vorträge auf Einladung - sonstige Vorträge - Poster-Präsentationen - sonstige Präsentationen |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner- 31. Dezember) |
neu begonnen | im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete klinische Prüfungen |
Klinische Prüfung | systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, Arzneimittelgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,, i.d.g.F. bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, i.d.g.F. |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer | Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäß Paragraph 2 a, Absatz 15, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens |
Klinische Prüfung | systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, Arzneimittelgesetz bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz |
Beendigung | Beendigung der Klinischen Prüfung im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4, |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Ausbildungsvertrag | Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß Paragraph 8, Ärztegesetz 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, i.d.g.F. |
Dienstgeberin oder Dienstgeber | - Universität - Krankenanstaltenträger |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
[Zeitraum] | Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
verlängerter Dienst | verlängerter Dienst gemäß Paragraph 4, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 1997, i.d.g.F. |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Begutachtung | Durchführung von Beurteilungen klinischer Prüfungen und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines) |
Ethikkommission | vom Senat eingerichtete Kommission gemäß Paragraph 30, UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung |
Begutachtungstyp | - Begutachtung im eigenen Bereich der Universität - sonstige Begutachtung |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Aufwendungen in Euro | Personalaufwand gemäß Paragraph 2, Ziffer 6, Litera a,, c, d, e und f der Univ. Rech- nungsabschlussVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2003,, [a) Löhne & Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: - Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro - Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG in Euro |
Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG | Bundespersonal, das am 31.12.2003 an der Universität vorhanden war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter (in Ausbildung) (Paragraph 132, UG) steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist. |
[Zeitraum] | zum Stichtag 31. Dezember |
Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil in Prozent | vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes Curriculums eines ordentlichen Studiums zu Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen; die Summe der Einzelzuordnungen pro Curriculum hat 100% zu ergeben. |
angebotenes Curriculum | Alle ordentlichen Studien, die begonnen werden können. |
[Zeitraum] | Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Geschlechterreprä- sentanz | Anzahl von Frauen und Männern im jeweiligen Prozessschritt des Berufungsverfahrens |
Berufungsverfahren | Verfahren gemäß Paragraph 98, UG, das zur Besetzung (Dienstantritt) von Professuren führt |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Prozessschritt | - Zusammensetzung der Kommissionen - Zusammensetzung der Gutachterinnen und Gutachter - Zusammensetzung der Bewerberinnen und Bewerber - Zusammensetzung der kompletten Kandidatinnen- und Kandidatenlisten - Zusammensetzung der an die Gutachterinnen und Gutachter übermittelten Bewerbungen - Zusammensetzung der durchgeführten Hearings - Zusammensetzung der Dreiervorschläge - Zusammensetzung der Berufenen an die Universität |
Zählkategorie | - Kopfzahlen - Anteile in % |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember) |
Aufwendungen | Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel oder Sponsoring |
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie/Privatleben | z. B.: flexible Arbeitszeitmodelle besonders zur Unterstützung eines Wiedereinstieges bzw. Personalentwicklungsprogramme für Beschäftigte in Karenz, Kinderbüro, flexible Kinderbetreuung, Kinderbetreuungsbeauftragte, Universitätskindergärten |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Gesamt-aufwendungen | verausgabte Mittel außerhalb des Globalbudgets |
Großgeräte im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste | Geräte im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste ab einem Anschaffungspreis von Euro 70.000,-- inkl. MwSt. |
1.6 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
erteilte Patente | zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden, wobei jedes erteilte Patent einzeln gezählt wird. |
Patenterteilung | - national - EU/EPU - Drittstaaten |
[Zeitraum] | Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember |
Nutzfläche | Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung |
Dritte | Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG |
Lehr- und Forschungszwecke | Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer) |
zur Verfügung stellen | ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung |
[Zeitraum] | Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Zeitvolumen | tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität |
wissenschaftliches Personal | sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Lehre und Forschung | Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit |
Klinischer Bereich | Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß Paragraph 31, UG |
Vollzeitäquivalent | tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (z. B. 2 zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben 1 Vollzeitäquivalent) |
Prozent | Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
Anzahl | Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Bereich | Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß Paragraph 31, UG |
Personal | - Ärztinnen und Ärzte gemäß Paragraph eins, Ärztegesetz 1998 - Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß Paragraph 5, Zahnärztegesetz Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 2005, - anderes wissenschaftliches Personal - allgemeines Personal, davon - Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung - Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Kranken- Anstalt |
Geschlecht | - Frauen - Männer |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand | Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß Paragraph 55, Ziffer eins, KAKuG, i.d.g.F. als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstaltenträger zu leisten ist |
Paktierte Investitionen | Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen. - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
[Zeitraum] | Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand | Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß Paragraph 55, Ziffer 2, KAKuG, i.d.g.F, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger |
laufend | Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
[Zeitraum] | Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Personal | wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungs- verhältnis (einschließlich Bundesbeamte) |
nicht medizinischer Studienabschluss | Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin |
Geschlecht | - Frauen - Männer |