Absatz einsDie Pflichten gegenüber Kunden umfassen:
- Ziffer einsFeststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises,
- Ziffer 2gegebenenfalls zusätzlich die Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und die Ergreifung risikobasierter und angemessener Maßnahmen, um dessen Identität zu überprüfen. Im Falle von juristischen Personen, Treuhandschaften und ähnlichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen schließt dies risikobasierte und angemessene Maßnahmen zur Feststellung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden ein sowie die Feststellung, wer die natürlichen Personen sind, die letztlich die Eigentümer sind oder die Kontrolle besitzen oder tatsächlich ausüben,
- Ziffer 2 abei Handeln des Kunden als Vertreter eines Dritten im Sinne von Ziffer 2,, Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Vertreters,
- Ziffer 3Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung und
- Ziffer 4kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den Kenntnissen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Quelle der Mittel, übereinstimmen, und Gewährleistung, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden.