Absatz einsSoweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:
- Ziffer einsKapitalgesellschaften und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist,
- Ziffer 2alle anderen mit Ausnahme der in Absatz 4, genannten Unternehmer, die hinsichtlich der einzelnen einheitlichen Betriebe jeweils mehr als 700 000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erzielen.