Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Vietnam)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2009,
Vertrag – Vietnam
Paragraph 0
01.01.2010
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Vietnam plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex
StF: BGBl. III Nr. 135/2009 (NR: GP XXIV RV 16 AB 71 S. 14. BR: AB 8060 S. 767.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Deutsch, Englisch, Vietnamesisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Oktober 2008 bzw. 14. Oktober 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll und Annex wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Annex = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
e-rk3, DBA
14.10.2025
20006631
NOR40113899