Kurztitel

Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 233 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Text

Strafbestimmungen

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung im Sinne von Paragraph 30, Absatz 2, MOG 2007 begeht insbesondere, wer eine in dieser Verordnung vorgesehene Meldung oder Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet.
  2. Absatz 2,Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die AMA über den Ausgang der bei ihnen aufgrund dieser Verordnung anhängigen Strafverfahren zu verständigen.
  3. Absatz 3,Die AMA hat eine Geldbuße nach Artikel 27, Absatz eins und 3 der Verordnung (EG) Nr. 968 aus 2006, einzuheben.