Absatz einsDie Pflichten gegenüber Kunden umfassen:
- Ziffer einsFeststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises,
- Ziffer 2gegebenenfalls Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers unter Ergreifung risikobasierter und angemessener Maßnahmen, um sich von dessen Identität auch tatsächlich zu überzeugen. Im Falle von juristischen Personen, Treuhandschaften und ähnlichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen schließt dies risikobasierte und angemessene Maßnahmen zur Feststellung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden ein,
- Ziffer 3Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung und
- Ziffer 4kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den Kenntnissen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Quelle der Mittel, übereinstimmen, und Gewährleistung, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden.