Absatz eins,Eine Entscheidung nach diesem Bundesgesetz ist mit einer Ausweisung zu verbinden, wenn
- Ziffer einsder Antrag auf internationalen Schutz zurückgewiesen wird;
- Ziffer 2der Antrag auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen wird;
- Ziffer 3einem Fremden der Status des Asylberechtigten aberkannt wird, ohne dass es zur Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten kommt oder
- Ziffer 4einem Fremden der Status des subsidiär Schutzberechtigten aberkannt wird.