Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2006,
Paragraph 5,
01.03.2006
21.12.2012
Der Antrag auf Erteilung oder Ausdehnung einer Lenkberechtigung ist mit einem Formblatt, das die in der Anlage 2 dargestellten Textblöcke enthält, einzubringen, der Antrag auf Umschreibung oder Verlängerung einer Lenkberechtigung, der Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheines gemäß Paragraph 15, FSG oder der Antrag auf Eintragung des Zahlencodes 111 ist mit einem Formblatt, das die in der Anlage 3 dargestellten Textblöcke enthält, einzubringen. Der Antragsteller hat die von ihm auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.