die Erlassung einer Satzung des Wohlfahrtsfonds, deren Beschlussfassung und deren Änderung der Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder bedarf,
Ärztegesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2005,
Paragraph 80 b,
01.01.2006
31.12.2009
Aufgaben der Erweiterten Vollversammlung
Der Erweiterten Vollversammlung obliegt