an anspruchsberechtigte Kammerangehörige für den Fall des Alters, der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit,
Ärztegesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 179 aus 2004,
Paragraph 97,
31.12.2004
31.12.2005
Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind Leistungen zu gewähren