Gehaltsgesetz 1956
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 2005,
Paragraph 62 a
01.01.2005
30.09.2005
Paragraph 62 a, (1) Dem Lehrer der Verwendungsgruppe L 1, der mit der Betreuung von Studenten im Rahmen der Einführungsphase des Schulpraktikums betraut ist, gebührt für diese Tätigkeit eine Vergütung im Ausmaß von 5 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem Gehalt der Gehaltsstufe 12 der Verwendungsgruppe L 1 und dem Gehalt der Gehaltsstufe 11 der Verwendungsgruppe L PA.