Stoffe mit östrogener (ausgenommen 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate), androgener oder gestagener Wirkung enthalten und zur Anwendung an Nutztieren bestimmt sind, oder
Verbot des In-Verkehr-Bringens von Arzneimitteln die bestimmte Stoffe enthalten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2009,
Paragraph 4,
13.11.2004
17.07.2009
Paragraph 2, Absatz 2, gilt nicht für das In-Verkehr-Bringen von nach dem Arzneimittelgesetz zugelassene, zur tierzüchterischen Behandlung bestimmte Arzneispezialitäten, die