Absatz eins,Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung rechtswirksam nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts entlassen werden.
Mutterschutzgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 2004,
Paragraph 12
23.06.2004
31.12.2015