Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

15.08.2003

Außerkrafttretensdatum

20.01.2006

Text

Hygiene im Lebensmittelverkehr

Paragraph 20, Wer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoffe in Verkehr bringt, hat vorzusorgen, daß sie nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden, soweit das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist.