Kurztitel
Arbeiter-Abfertigungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 107/1979Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 3Artikel eins, Paragraph 3
Text
Unabdingbarkeit
§ 3.Paragraph 3,
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des § 2 zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden. Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des Paragraph 2, zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.