Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2002,
Paragraph 50 d
01.01.2002
30.06.2005
Änderung und vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen
Wochendienstzeit
Paragraph 50 d, (1) Die Dienstbehörde kann auf Antrag des Beamten eine Änderung des Ausmaßes oder die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach den Paragraphen 50 a, oder 50b verfügen, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.