an anspruchsberechtigte Kammerangehörige für den Fall des Alters, der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit,
Ärztegesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2001,
Paragraph 97,
11.08.2001
30.12.2004
Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind Leistungen zu gewähren