Kurztitel

Ärztegesetz 1998

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 97,

Inkrafttretensdatum

11.08.2001

Außerkrafttretensdatum

30.12.2004

Text

Versorgungsleistungen

Paragraph 97,

Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind Leistungen zu gewähren

  1. Ziffer eins
    an anspruchsberechtigte Kammerangehörige für den Fall des Alters, der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit,
  2. Ziffer 2
    an Kinder von Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung,
  3. Ziffer 3
    an Hinterbliebene im Falle des Ablebens eines anspruchsberechtigten Kammerangehörigen.