Absatz einsAuf Antrag des Projektwerbers/der Projektwerberin ist ein Vorverfahren durchzuführen. Dem Antrag sind eine Darlegung der Grundzüge des Vorhabens und ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung anzuschließen.
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
Bundesgesetzblatt Nr. 697 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2000,
BG
Paragraph 4,
11.08.2000
18.08.2009
UVP-G 2000
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
2. ABSCHNITT
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG UND KONZENTRIERTES
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
19.04.2021
10010767
NOR40011080