„Betrieb“: der unter der Aufsicht eines Inhabers stehende Bereich (gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des Paragraph 74, Absatz eins,), in dem gefährliche Stoffe in einer oder in mehreren technischen Anlagen (Ziffer 2,) vorhanden sind (Ziffer 5,), einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen und Tätigkeiten;