Kurztitel

Vignettenpreisverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

12.08.2000

Außerkrafttretensdatum

30.11.2007

Text

Vignettenpreise

Paragraph eins, Der Preis einer Jahresvignette samt Umsatzsteuer beträgt abweichend von Paragraph 7, Absatz 2, des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 201, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt römisch eins Nr.

107/1999 für

  1. einspurige Kraftfahrzeuge .....................    400,-- S,

     ab 1. Jänner 2002 .............................     29,-- Euro,

  2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes

     zulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich

     3,5 Tonnen beträgt ............................  1 000,-- S,

     ab 1. Jänner 2002 .............................     72,60 Euro,

  3. Omnibusse, deren höchstes zulässiges

     Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt .....  8 000,-- S,

     ab 1. Jänner 2002 .............................    581,30 Euro,

  4. mehrspurige Kraftfahrzeuge und von diesen

     gezogene Anhänger, deren höchstes zulässiges

     Gesamtgewicht allein oder in Kombination mehr

     als 3,5 Tonnen bis einschließlich 7,5 Tonnen

     beträgt .......................................  8 000,-- S,

     ab 1. Jänner 2002 .............................    581,30 Euro,

     und für

  5. mehrspurige Kraftfahrzeuge und von diesen

     gezogene Anhänger, deren höchstes zulässiges

     Gesamtgewicht allein oder in Kombination mehr

     als 7,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen

     beträgt ....................................... 10 000,-- S,

     ab 1. Jänner 2002 .............................    726,70 Euro.