Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Indien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2008,
Vertrag – Indien
Paragraph 0
01.10.2008
30.11.2007
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. III Nr. 106/2008 (NR: GP XXIII RV 455 AB 489 S. 55. BR: AB 7910 S. 755.)
Deutsch, Englisch, Hindi
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. Mai bzw. 9. Juli 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2008 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Indien, im Folgenden Vertragsparteien genannt,
überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine der wichtigsten Grundlagen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet und zugleich ein Element zur Sicherung der Stabilität in der Welt darstellt,
im Hinblick auf die in den bisherigen wissenschaftlich-technischen Kooperationen zwischen den Vertragsparteien gewonnene positive Erfahrung und die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieser Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen,
unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlichen und technischen Wissens sowie der Internationalisierung von Wissenschaft und Technik,
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu vertiefen,
in Anerkennung der Wichtigkeit einer verbesserten Koordination der österreichisch-indischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
21.03.2025
20005943
NOR30006618