Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2007,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Paragraph 0
16.03.2007
19.12.2006
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: BGBl. II Nr. 67/2007
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 9 mit 16. März 2007 in Kraft.
Der Bund,
vertreten durch
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,
und
das Land Niederösterreich,
das Land Oberösterreich und
das Land Wien,
vertreten jeweils durch den Landeshauptmann,
Sub-Litera, i, m Folgenden insgesamt „Vertragsparteien“ genannt,
sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.
Hauptgegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, dass eine entsprechende Verordnung, mit welcher der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten den Landeshauptmännern überträgt, erlassen wird.
e-rk3
15.11.2024
20005276
NOR30005747