Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Rumänien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2006,
Vertrag – Rumänien
Paragraph 0
01.02.2006
30.03.2005
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Rumänien plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 29/2006 (NR: GP XXII RV 981 AB 1040 S. 116. BR: AB 7363 S. 724.)
BGBl. III Nr. 228/2013 (NR: GP XXIV RV 1934 AB 2101 S. 184. BR: AB 8867 S. 816.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Deutsch, Englisch, Rumänisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. September bzw. 25. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2006 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und Rumänien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Zusatzprotokoll = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
e-rk3, DBA
21.05.2025
20004609
NOR30005034