Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2005,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Paragraph 0
01.07.2005
03.12.2004
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zinserträgen
StF: BGBl. III Nr. 140/2005 (NR: GP XXII RV 885 VV S. 109. BR: AB 7270 S. 722.)
Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 27. Mai 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 12, mit 17. Juli 2005 in Kraft.
Ebenfalls gemäß Artikel 12, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Amtsblatt Nummer L 157 vom 26.06.2003 Seite 38) gemäß ihrem Artikel 17, Absatz 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in der anderen Vertragspartei handelt, gemäß den Rechtsvorschriften der letzteren Vertragspartei und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Anguilla wie folgt übereingekommen:
Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.
e-rk 3
25.04.2025
20004252
NOR30004636