Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 2005,
Vertrag - Tschechische R
Paragraph 0
01.07.2005
24.08.2001
69/04 Ausländerbeschäftigung
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse
StF: BGBl. III Nr. 71/2005 (NR: GP XXII RV 689 AB 802 S. 96. BR: AB 7222 S. 719.)
Deutsch, Tschechisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge „Vertragsparteien“ genannt),
von dem Wunsche geleitet, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen durch den gegenseitigen Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikanten) weiter auszubauen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
10.03.2025
20004103
NOR30004459