Rechtsstellung von Eingreiftruppen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2004,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
23.12.2003
13.12.2001
19/10 Friedenssicherung
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien; Protokoll über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
(Übersetzung)
Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen
StF: BGBl. III Nr. 67/2004 (NR: GP XXII RV 73 AB 155 S. 28. BR: AB 6835 S. 700.)
*Dänemark römisch drei 67 aus 2004, *Niederlande römisch drei 67 aus 2004, *Norwegen römisch drei 67 aus 2004, *Rumänien römisch drei 67/2004
Die Republik Argentinien betrachtet das SHIRBRIG SOFA als eigenständiges und unabhängiges Rechtsinstrument. Daher gibt die Republik Argentinien folgende Erklärung ab: Die Republik Argentinien hat nicht ihre Zustimmung erteilt, durch die Normen der Organisation des Nordatlantikvertrags oder ihres Übereinkommens über die Rechtsstellung ihrer Truppen (SOFA), oder durch die Partnerschaft für den Frieden oder ihr Übereinkommen über die Rechtsstellung ihrer Truppen oder andere diesbezügliche Bestimmungen, mit der Ausnahme des SHIRBRIG Übereinkommens über die Rechtsstellung der Truppen, gebunden zu sein. Daher sind Hinweise in diesem Übereinkommen auf die Organisation des Nordatlantikvertrags oder die Partnerschaft für den Frieden nicht so zu interpretieren, dass sie diesen Institutionen irgendwelche Befugnisse oder Zuständigkeiten zuweisen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Oktober 2003 bei der Regierung Dänemarks hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch acht, Absatz eins, mit 23. Dezember 2003 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen der Regierung Dänemarks haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. genehmigt:
Dänemark |
Niederlande |
Norwegen |
Rumänien |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Argentinien wird genehmigt.
Die an der Multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen (SHIRBRIG) teilnehmenden Staaten sind
Eingedenk der Absichtserklärung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, die zuerst von Dänemark am 15. Dezember 1996 unterzeichnet wurde und
Eingedenk des Memorandum of Understanding betreffend das Steuerungskomitee, das zuerst von Dänemark am 9. März 1997 unterzeichnet wurde und
Eingedenk des Memorandum of Understanding betreffend die Tätigkeit, Finanzierung Verwaltung und der Rechtsstellung des Planungselements der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, das zuerst von Dänemark am 14. März 1997 unterzeichnet wurde und
Eingedenk des Memorandum of Understanding betreffend die Tätigkeit, Finanzierung Verwaltung und der Rechtsstellung der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, das zuerst von Dänemark am 16. April 1998 unterzeichnet wurde,
In Anbetracht der Tatsache, dass die Truppen eines Vertragsstaates dieses Übereinkommens durch gesonderte Vereinbarung in das Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates entsandt und dort aufgenommen werden können,
Im Wunsch jedoch, die Rechtsstellung dieser Truppen während ihres Aufenthaltes im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates zu regeln,
wie folgt übereingekommen:
e-rk
10.07.2026
20003439
NOR30003744